Erfahrungen & Bewertungen zu Leander van Velzen

Maximale Kostenersparnis

Maximale Kostenersparnis!

Garantierter Antrag: 25% Senkung des Verfahrenswertes

Wir beantragen in unstreitigen Scheidungen beim Gericht für Sie eine Senkung des Verfahrenswertes um 25% und versuchen so, Ihre Kosten zu reduzieren. Wenn das Gericht unserem Antrag stattgibt, setzt es den Verfahrenswert im Scheidungstermin entsprechend niedriger fest und Sie können Ihren Geldbeutel schonen. Ob der Scheidungsrichter unserem Reduzierungsantrag zustimmt, steht in seinem Ermessen.

Günstiger-geht-nicht-Garantie

Wir berechnen nur die gesetzlich festgeschriebenen Mindestgebühren nach dem in Deutschland geltenden Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Kein Anwalt darf diese Gebühren unterschreiten. Manche Anwälte verlangen aber höhere Gebühren als die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestgebühren. Das machen wir nicht! Es gibt in unserem Scheidungsportal keine zusätzlichen oder versteckten Kosten. Bei einer Scheidung fallen Gerichts- und Anwaltskosten an.Wir garantieren Ihnen, dass die Scheidungskosten bei anderen Anbietern nicht geringer sein können als bei uns.

Wir halten Ihre Unkosten gering.

Bei einer Scheidung über Scheidung-Online.de ersparen Sie sich einen Termin im Anwaltsbüro. Das bedeutet: keine Fahrtkosten, keine Parkhausgebühren, und auch kein verschenkter halber Urlaubstag.
Sie können uns alle Unterlagen wie z.B. die Heiratsurkunde oder einen etwaigen Ehevertrag per Email schicken und sparen so Portokosten.
Wohnen Sie sehr weit weg vom Scheidungsgericht? Wir sorgen dafür, dass Sie bei “Ihrem” Heimatgericht angehört werden – ohne Mehrkosten.

Wir berechnen Ihnen keine Abwesenheits- noch Reisekosten.

Nimmt ein Anwalt einen auswärtigen Gerichtstermin wahr, so muss er Abwesenheits- und Reisekosten berechnen. Wir dagegen haben Anwälte vor Ort, die den Scheidungstermin beim jeweiligen Gericht wahrnehmen. Es entstehen Ihnen also keinerlei Mehrkosten. Die Kosten des Anwalts vor Ort übernehmen wir.

Gratis Scheidung bei ratenfreier Verfahrenskostenhilfe:

Wenn Sie ein niedriges Nettoeinkommen haben oder hohe Zahlungsverpflichtungen oder zum Beispiel Sozialhilfe empfangen und Ihr Scheidungsantrag Aussicht auf Erfolg hat, können wir beim Familiengericht für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen. Wenn Sie einen Anspruch auf ratenfreie Verfahrenskostenhilfe haben, ist die Internetscheidung für Sie in der Regel kostenfrei.
Beachten Sie bitte, dass die bewilligte Verfahrenskostenhilfe vom Familiengericht wieder aufgehoben werden kann, falls sich Ihre Vermögensverhältnisse binnen vier Jahren nach Abschluss des Verfahrens verbessern. Zudem erfasst sie nicht die Anwaltskosten der Gegenseite, falls Ihr Ehepartner sich ebenfalls anwaltlich vertreten lässt und Ihr Scheidungsantrag zurückgewiesen werden sollte.

Vereinbarung über die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung

Die Ehepartner können eine Vereinbarung über die Kosten einer einvernehmlichen Scheidung treffen. Dies soll geschiedenen Ehegatten helfen, Streit über die Kosten nach Durchführung eines einvernehmlichen Scheidungsverfahrens zu vermeiden. Im Downloadbereich können sie ein entsprechendes Muster herunterladen.

Bei Abschluss einer entsprechenden Vereinbarung bitten wir Sie darum, diese zu übersenden, damit wir dies bereits bei Einreichung der Scheidung beantragen und darauf hinwirken können, dass durch das Familiengericht die vereinbarte Kostenfolge ausgesprochen wird.

Wir begleiten Sie bei Ihrer Scheidung

✓ Günstig, einfach, schnell
Antrag auf Verfahrenswertreduzierung um 30% bei einvernehmlicher Scheidung
✓ Ratenzahlung kostenlos möglich
✓ Professionelle Beratung
✓ Persönlicher Ansprechpartner
✓ Bundesweit ohne Anwaltsbesuch
✓ Erstinformation und
Kostenvoranschlag kostenlos
✓ 23 Jahre Erfahrung

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Van Velzen Rechtsanwaltskanzlei

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