Erfahrungen & Bewertungen zu Leander van Velzen

Voraussetzungen

Unter welchen Voraussetzungen kann eine Ehe geschieden werden?

Die gesetzlichen Regelungen finden sich in den §§ 1564 bis 1568 BGB. Es gilt das sogenannte Zerrüttungsprinzip. Demnach kann eine Ehe nur dann geschieden werden, wenn sie gescheitert ist. Das Gescheitertsein stellt die einzige Scheidungsvoraussetzung dar. Eine Ehe ist gescheitert, wenn

  • die Lebensgemeinschaft der Ehegatten nicht mehr besteht
    und
  • nicht erwartet werden kann, dass die Ehegatten sie wieder herstellen.

Weiterhin ist zu unterscheiden, wie lange die Ehegatten getrennt leben, ob weniger als ein Jahr, mehr als ein Jahr, aber weniger als 3 Jahre oder bereits seit mehr als 3 Jahren. Weiterhin ist bei einer Trennung von mehr als 1 Jahr zu differenzieren, ob es sich um eine einvernehmliche oder um eine streitige Scheidung handelt.
Diese Unterscheidungen sind notwendig, da es für jeden Fall unterschiedliche Anforderungen an den Nachweis gibt, dass oben genannte Scheidungsvoraussetzung, also das Gescheitertsein der Ehe, vorliegt.

Folgende Möglichkeiten kommen daher in Betracht:

Die Ehegatten leben weniger als ein Jahr getrennt.

Hier kann die Ehe nur unter engen Voraussetzungen geschieden werden.In sog. Härtefällen besteht die Möglichkeit eines Ehepartners, die Scheidung bereits vor Ablauf des Trennungsjahres durchführen zu lassen. Als Härtefall wird beispielsweise anerkannt, wenn durch einen Ehepartner nicht unerhebliche Straftaten gegenüber dem anderen Ehepartner begangen werden.

Die Ehegatten leben mehr als 1 Jahr, aber weniger als 3 Jahre getrennt und wünschen eine einvernehmliche Scheidung.

Wollen beide Partner die Scheidung, ist die Scheidung nach Ablauf des sog. Trennungsjahres möglich. Ein Getrenntleben liegt dann vor, wenn zwischen beiden Ehepartnern keine häusliche Gemeinschaft mehr besteht und ein Ehegatte diese erkennbar auch nicht herstellen will. Danach liegt auch ein Getrenntleben vor, wenn beide Partner noch dieselbe Wohnung bewohnen, jedoch von „Tisch und Bett“ getrennt leben. Es finden sodann keine gegenseitigen Versorgungsleistungen mehr statt. Selbstredend liegt ein Getrenntleben vor, wenn die Ehepartner nach der Trennung unterschiedliche Wohnungen bewohnen.
Tipp: Da die Gerichte genau auf die Einhaltung des Trennungsjahres achten, empfiehlt es sich, den genauen Tag der Trennung datumsmäßig festzuhalten.

Jedoch ist auch nach Ablauf des Trennungsjahres eine Scheidung möglich, soweit der scheidungswillige Partner beweisen kann, dass die Ehe als gescheitert anzusehen ist. In diesem Fall spricht man sodann von einer streitigen Scheidung. Dies kann beispielsweise der Fall sein, wenn der scheidungswillige Partner sich bereits seit einem Jahr in einer neuen Beziehung befindet. Jedoch ist in solchen Fällen möglicherweise sodann durch das Gericht Beweis zu erheben durch Vernehmung des neuen Partners, der die Beziehung sodann bestätigt. Diese Fälle sind zwar die Ausnahme, aber nicht auszuschließen. Gelingt ihm der Beweis nicht, kann selbstverständlich auch noch später der Scheidungsantrag, spätestens vor Ablauf des dritten Jahres (siehe unten) erneut gestellt werden.

Die Ehegatten leben mehr als 1 Jahr, aber weniger als 3 Jahre getrennt und es handelt sich um eine streitige Scheidung.

Eine streitige Scheidung ist durchzuführen, wenn entweder ein Ehegatte die Scheidung nicht will oder eine einvernehmliche Scheidung an einer Einigung über die Folgesachen (Sorgerecht, Umgang, Kindesunterhalt, nachehelicher Unterhalt, Ehewohnung, Hausrat) scheitert oder weil kein vollstreckbarer Titel hierüber vorliegt.
Voraussetzungen sind, dass die Ehegatten seit mehr als einem Jahr, aber weniger als 3 Jahre getrennt leben und dass die Ehe gescheiter ist, also die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und eine Wiederherstellung nicht zu erwarten ist.
Diese Voraussetzungen muss der Antragsteller beweisen. Er muss also die Gründe mitteilen, warum er die Scheidung will, um dem Gericht eine Nachprüfung zu ermöglichen.

Die Ehegatten leben mehr als 3 Jahre getrennt.

Nach einem Getrenntleben von drei Jahren wird nach dem Gesetz unwiderlegbar vermutet, dass die Ehe gescheitert ist. In diesem Fall kann auch der andere Partner, der möglicherweise die Scheidung nicht will, sich nicht mehr gegen den positiven Scheidungsbeschluss (früher Scheidungsurteil) wehren.

Wir begleiten Sie bei Ihrer Scheidung

✓ Günstig, einfach, schnell
Antrag auf Verfahrenswertreduzierung um 30% bei einvernehmlicher Scheidung
✓ Ratenzahlung kostenlos möglich
✓ Professionelle Beratung
✓ Persönlicher Ansprechpartner
✓ Bundesweit ohne Anwaltsbesuch
✓ Erstinformation und
Kostenvoranschlag kostenlos
✓ 23 Jahre Erfahrung

Schnellscheidung24.de wird betrieben von:

Van Velzen Rechtsanwaltskanzlei

Wilhelmsstraße 27
D-34117 Kassel

Tel: +49 (0) 561 / 93 71 52 99
Fax: +49 (0) 561 / 93 71 52 89
kontakt@van-velzen.de

Erfahrungen & Bewertungen zu Leander van Velzen
Schnellscheidung24.de in den Sozialen Medien
Öffnungszeiten

Montag -Freitag:
9.00 – 13.00 Uhr
Montag, Dienstag und Donnerstag:
14.00 – 17.00 Uhr