Kindesunterhalt/Berechnung
Aus der Düsseldorfer Tabelle ergibt sich, wie viel Unterhalt für Kinder bezahlt werden muss. Dieser Unterhaltsbedarf hängt vom (bereinigten) Nettoeinkommen des oder der Unterhaltspflichtigen und vom Alter des Kindes ab.
Direkt ablesen lassen sich die Zahlbeträge aus der Tabelle deshalb nicht. Für die Berechnung des Unterhalts müssen auch das Kindergeld, die Zahl der Unterhaltspflichtigen und andere Aspekte berücksichtigt werden.
Die Düsseldorfer Tabelle wird vom Oberlandesgericht Düsseldorf festgelegt. Sie ist kein Gesetz, sondern eine Richtlinie. Richter müssen sich nicht daran halten. Die Tabelle hat sich in der Rechtsprechung aber längst durchgesetzt, und zwar bundesweit. In den allermeisten Fällen orientiert sich das Jugendamt oder ein Familiengericht beim Festlegen der Unterhaltsverpflichtung daran.
Gerne sind wir ihnen bei der Berechnung des Kindesunterhalts behilflich.